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Ambulante Therapie
Die ambulante medizinische Rehabilitation für Suchterkrankungen kann in folgenden Einrichtungen durchgeführt werden:
a) In einer vom zuständigen Leistungsträger zugelassenen
Suchtberatungsstelle, die ansonsten auch für die Beratung von
Abhängigkeitskranken und die psycho-soziale Betreuung zuständig
ist.
b) In einer Fach- oder Institutsambulanz, die an eine
Fachklinik oder ein allgemeines bzw. psychiatrisches Krankenhaus
angeschlossen ist.
c) In einer anderen anerkannten ambulanten Behandlungsstelle
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