Die Ev. Heimstiftung Pfalz ist eine rechtfähige kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie ist Rechtsträger von 14 Einrichtungen (Fachkliniken, Heime, Dienste) der Jugend-, Suchtkranken- und Behindertenhilfe. Sie ist Mitglied im Diakonischen Werk Pfalz und wird durch dieses als Spitzenverband vertreten. Die Ev. Heimstiftung Pfalz beschäftigt zur Zeit rund 1200 Mitarbeiter. Sie gehören überwiegend sozialen und medizinischen Dienstleistungsberufe an. Die Ev. Heimstiftung Pfalz versteht sich als Teil der gesamten christlichen Kirche und ihre Arbeit als einen Teil der Aufgaben, die dieser Kirche übertragen sind. Diese grundlegende Ausprägung kommt im Handeln der Mitarbeiter zum Ausdruck.
QReha plus, DIN ISO 9001-2015
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Frau Dr. med. Katja Göldner (Ärztliche Leitung) und Herr Udo Arm (Kaufmännische Leitung)
Frau Judith Scheer
Frau Dr. med. Katja Göldner, Fachärztin für psychotherapeutische Medizin
Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Regional, Krankenkassen, Sozialhilfeträger, Beihilfeträger
Fachklinik
Bei einer Fachklinik handelt es sich um eine von den Leistungsträgern anerkannte Einrichtung der stationären medizinischen Rehabilitation (Einrichtungen die den Kriterien des SGB V § 107.2 sowie SGB VI § 9 u. § 15 entsprechen).
Die stationäre Entwöhnungsbehandlung sollte sich möglichst nahtlos an die Entgiftungsbehandlung anschließen und dauert in Abhängigkeit von der Indikationsstellung normalerweise zwischen 3 und 9 Monaten. Dem Beginn der Behandlung geht i.d.R. eine umfassende Vorbereitung und Motivation in einer Suchtberatungsstelle voraus.
Bei der Auswahl der geeigneten Einrichtung sind Aspekte wie Wohnortnähe, geschlechtspezifische Ausrichtung und besondere Therapieangebote zu berücksichtigen.
Tagesklinik
Bei Tageskliniken für Suchtrehabilitation handelt es sich um Einrichtungen, die die Entwöhnungsbehandlung im ganztägig ambulanten bzw. teilstationären Setting durchführen. Die Behandlung findet mit einem vollständigen Tagesprogramm (ca. 8 Stunden) an 5 bzw. 6 Tagen pro Woche statt, bei dem die Patientinnen und Patienten jeden Tag in ihre private Wohnung zurückkehren.
Adaption
Die Adaptionsbehandlung schließt sich bei entsprechender Indikationsstellung normalerweise nahtlos an die Entwöhnung an und entspricht somit der zweiten Phase der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Die Adaptionsbehandlung umfasst die Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit des Versicherten im Hinblick auf das Erwerbsleben, eine Hilfestellung zur Vorbereitung der selbstständigen Lebensführung sowie therapeutische Leistungen der Einzel- und Gruppentherapie in begleitender und in ihrer Intensität abnehmender Form. Eine Adaptionsbehandlung kommt insbesondere für Patienten mit beruflicher und sozialer Desintegration sowie mit entsprechendem Gefährdungspotential und erhöhtem Rückfallrisiko in Betracht.
Die Behandlung kann entweder als integrierte (interne) Adaption in eigenständigen Abteilungen von Fachkliniken für Abhängigkeitskranke oder in externen Adaptionseinrichtungen durchgeführt werden.
Ambulante Therapie
Die ambulante medizinische Rehabilitation für Suchterkrankungen kann in folgenden Einrichtungen durchgeführt werden:
In einer vom zuständigen Leistungsträger zugelassenen
Suchtberatungsstelle, die ansonsten auch für die Beratung von
Abhängigkeitskranken und die psycho-soziale Betreuung zuständig
ist.
In einer Fach- oder Institutsambulanz, die an eine
Fachklinik oder ein allgemeines bzw. psychiatrisches Krankenhaus
angeschlossen ist.
In einer anderen anerkannten ambulanten Behandlungsstelle
Entgiftung/Entzug
Die akutmedizinische Entgiftungs- bzw. Entzugsbehandlung erfolgt auf ärztliche Veranlassung oder als Notfalleinweisung in Fachkliniken oder in entsprechenden Abteilungen von psychiatrischen Krankenhäusern oder allgemeinen Krankenhäusern (Einrichtungen die den Kriterien des SGB V § 107.1 entsprechen).
Die Behandlung kann bis zu 3 Wochen dauern (einschließlich einer Motivierungsphase im Rahmen der ‚Qualifizierten Entzugsbehandlung’).
Eingliederungshilfe
Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen basieren auf SGB XII (Sozialhilfe) in Verbindung mit SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen). Sie dienen der Förderung der Klientinnen und Klienten und Festigung des Behandlungserfolges.
Stationäre Leistungen werden in Einrichtungen erbracht, die Wohnen, Betreuung, hauswirtschaftliche Grundversorgung und Tagesstrukturierung anbieten.