AGJ – Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e. V. Oberau 21 79102 Freiburg
pCC-zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015
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Anne Hummel, Vorstand
Arno Frank
Petra Mauch
Carolin Kern
Alkohol, Medikamente, Mehrfachabhängigkeit
Verhaltenstherapeutisch orientierte Behandlung der Abhängigkeit und des Missbrauchs von Alkohol und Medikamenten, als Nebendiagnosen werden zusätzlich Abhängigkeit und Missbrauch von illegalen Drogen und allen stoffungebundenen Süchten inkl. Spielsucht behandelt. Schwerpunktprofil ist die Behandlung depressiver Begleiterkrankungen.
Weitere Besonderheiten: Traumabehandlung, Physiotherapie im Einzelsetting, differenziertes Bewegungsangebot (u. a. Rückenschule, Atemgymnastik, Medizinisches Fitnesstraining, Faszientraining, Haka, Crossfit, Nordic Walking, Fußball, Volleyball), Arbeits- und Ergotherapie mit großer Schreinerei, Schlosserei und Gärtnerei, externe Betriebspraktika
Weitere Angebote: Kochkurse, Schweißkurse, Baum- und Holzschnittkurse, Spaziergänge mit Therapiebegleithund, kostenfreie Internet-Arbeitsplätze, Beachvolleyball
Ergebnisse Qualitätsberichte DRV: sh. unter www.st-landelin.de
Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Regional, Krankenkassen, Sozialhilfeträger, Beihilfeträger
Fachklinik
Bei einer Fachklinik handelt es sich um eine von den Leistungsträgern anerkannte Einrichtung der stationären medizinischen Rehabilitation (Einrichtungen die den Kriterien des SGB V § 107.2 sowie SGB VI § 9 u. § 15 entsprechen).
Die stationäre Entwöhnungsbehandlung sollte sich möglichst nahtlos an die Entgiftungsbehandlung anschließen und dauert in Abhängigkeit von der Indikationsstellung normalerweise zwischen 3 und 9 Monaten. Dem Beginn der Behandlung geht i.d.R. eine umfassende Vorbereitung und Motivation in einer Suchtberatungsstelle voraus.
Bei der Auswahl der geeigneten Einrichtung sind Aspekte wie Wohnortnähe, geschlechtspezifische Ausrichtung und besondere Therapieangebote zu berücksichtigen.
Tagesklinik
Bei Tageskliniken für Suchtrehabilitation handelt es sich um Einrichtungen, die die Entwöhnungsbehandlung im ganztägig ambulanten bzw. teilstationären Setting durchführen. Die Behandlung findet mit einem vollständigen Tagesprogramm (ca. 8 Stunden) an 5 bzw. 6 Tagen pro Woche statt, bei dem die Patientinnen und Patienten jeden Tag in ihre private Wohnung zurückkehren.
Adaption
Die Adaptionsbehandlung schließt sich bei entsprechender Indikationsstellung normalerweise nahtlos an die Entwöhnung an und entspricht somit der zweiten Phase der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Die Adaptionsbehandlung umfasst die Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit des Versicherten im Hinblick auf das Erwerbsleben, eine Hilfestellung zur Vorbereitung der selbstständigen Lebensführung sowie therapeutische Leistungen der Einzel- und Gruppentherapie in begleitender und in ihrer Intensität abnehmender Form. Eine Adaptionsbehandlung kommt insbesondere für Patienten mit beruflicher und sozialer Desintegration sowie mit entsprechendem Gefährdungspotential und erhöhtem Rückfallrisiko in Betracht.
Die Behandlung kann entweder als integrierte (interne) Adaption in eigenständigen Abteilungen von Fachkliniken für Abhängigkeitskranke oder in externen Adaptionseinrichtungen durchgeführt werden.
Ambulante Therapie
Die ambulante medizinische Rehabilitation für Suchterkrankungen kann in folgenden Einrichtungen durchgeführt werden:
In einer vom zuständigen Leistungsträger zugelassenen
Suchtberatungsstelle, die ansonsten auch für die Beratung von
Abhängigkeitskranken und die psycho-soziale Betreuung zuständig
ist.
In einer Fach- oder Institutsambulanz, die an eine
Fachklinik oder ein allgemeines bzw. psychiatrisches Krankenhaus
angeschlossen ist.
In einer anderen anerkannten ambulanten Behandlungsstelle
Entgiftung/Entzug
Die akutmedizinische Entgiftungs- bzw. Entzugsbehandlung erfolgt auf ärztliche Veranlassung oder als Notfalleinweisung in Fachkliniken oder in entsprechenden Abteilungen von psychiatrischen Krankenhäusern oder allgemeinen Krankenhäusern (Einrichtungen die den Kriterien des SGB V § 107.1 entsprechen).
Die Behandlung kann bis zu 3 Wochen dauern (einschließlich einer Motivierungsphase im Rahmen der ‚Qualifizierten Entzugsbehandlung’).
Eingliederungshilfe
Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen basieren auf SGB XII (Sozialhilfe) in Verbindung mit SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen). Sie dienen der Förderung der Klientinnen und Klienten und Festigung des Behandlungserfolges.
Stationäre Leistungen werden in Einrichtungen erbracht, die Wohnen, Betreuung, hauswirtschaftliche Grundversorgung und Tagesstrukturierung anbieten.